Römisches Verfahren zur Seligsprechung von Franz Stock eröffnet

Abbé Franz StockDas Römische Verfahren zur Seligsprechung von Abbé Franz Stock wurde am Montag, 24. Februar 2014 eröffnet.

Paderborn / Rom, 25. Februar 2014. Im Auftrag von Erzbischof Hans-Josef Becker wurden im November 2013 die im Rahmen des Seligsprechungsverfahrens für den aus dem Erzbistum Paderborn stammenden Priester Franz Stock (1904-1948) gesammelten Dokumente und Aussagen zu dessen Leben und Wirken nach Rom gesandt. Mit der Übersendung an die Vatikanische Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse wurde der „diözesane Informativprozess über das Leben, die Tugenden und den Ruf der Heiligkeit des Dieners Gottes Franz Stock" und damit die erste Instanz des Seligsprechungsverfahrens abgeschlossen. Am Montag, 24. Februar 2014 (Stocks 66. Todestag) wurden die Unterlagen durch den Kanzler der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Monsignore Giacomo Pappalardo, förmlich geöffnet und damit das Römische Verfahren zur Seligsprechung von Franz Stock im Vatikan aufgenommen.

Im November 2009 eröffnete Erzbischof Hans-Josef Becker das Seligsprechungsverfahren für den aus dem Erzbistum Paderborn stammenden Priester Abbé Franz Stock mit einem feierlichen Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Neheim. Im damit begonnenen diözesanen Informativprozess zur Seligsprechung wurden in vier Jahren Dokumente und Aussagen zum Leben und Wirken von Franz Stock zusammengetragen. Zum Abschluss der ersten Instanz des Seligsprechungsverfahrens überreichte Erzbischof Hans-Josef Becker am 8. November 2013 die gesammelten Dokumente an den römischen Anwalt Dr. Andrea Ambrosi, der als Postulator des Verfahrens die Unterlagen an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse in Rom weiterleitete.

Der Kanzler der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan, Monsignore Giacomo Pappalardo, prüft Domumente des Seligsprechungsverfahrens für Abbé Franz Stock. (Foto: Ambrosi)
Der Kanzler der Kongregation für die Selig- und
Heiligsprechungsprozesse im Vatikan, Monsignore
Giacomo Pappalardo, prüft Domumente
des Seligsprechungsverfahrens für Abbé Franz Stock.

Foto: Ambrosi

Mit der förmlichen Öffnung der Akten durch den Kanzler der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan ist das Römische Verfahren eröffnet. Der römische Anwalt Dr. Andrea Ambrosi wird als Postulator im Seligsprechungsverfahren eine so genannte Positio, eine Lebensdarstellungen mit allen relevanten Zeugnissen erstellen. Dazu wird er das Aktenmaterial hinsichtlich der Biografie, der Tugenden und der Verehrung ausführlich auswerten. Diese Schrift, die rund 1.500 Seiten umfassen wird, bildet die Grundlage für das weitere Verfahren. Auf die bisherigen Akten, die insgesamt 16.180 Seiten umfassen, wird nur noch im Bedarfsfall zurückgegriffen.

Der Kirchenanwalt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse wird die erstellte Positio den Mitgliedern der Theologenkommission zur Bearbeitung und Bewertung vorlegen. Die von jedem Mitglied der Theologenkommission schriftlich zu fertigende Stellungnahme wird jeweils allen weiteren Mitgliedern zugeleitet, so dass jeder bereits vor einer gemeinsamen Sitzung die Auffassung des anderen kennt. Das ermöglicht gegebenenfalls auch vertiefte Studien zu einzelnen Fragen. Für eine positive Entscheidung über die Seligsprechung ist eine Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder der Theologenkommission erforderlich. Sollte diese Mehrheit vorliegen, wird der Prozess in der Versammlung der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozessen fortgeführt. Ist auch deren Urteil mehrheitlich positiv, geht ein entsprechender Bericht an den Papst, der dann über die Zuerkennung des so genannten heroischen Tugendgrades entscheidet.

Die Transportkiste mit den Dokumenten des Seligsprechungsverfahrens für den aus dem Erzbistum Paderborn stammenden Priester Franz Stock ist im Vatikan angekommen und wird durch den Kanzler der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse geprüft und anschließend geöffnet. (Foto: Ambrosi)
Die Transportkiste mit den Dokumenten
des Seligsprechungsverfahrens für den
aus dem Erzbistum Paderborn
stammenden Priester Franz Stock ist
im Vatikan angekommen und wird durch
den Kanzler der Kongregation für die Selig-
und Heiligsprechungsprozesse geprüft und
anschließend geöffnet. Foto: Ambrosi

Am Ende des Römischen Verfahrens steht also eine Beschlussfassung durch die Vollversammlung der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse und schließlich eine Entscheidung durch den Papst. Fällt die Entscheidung des Heiligen Vaters positiv aus, unterzeichnet dieser ein Dekret, welches die Seligsprechung anordnet. Erst danach kann der förmliche Akt der Seligsprechung vorbereitet werden.

Bei einem aufschiebenden Votum der Theologenkommission ist ein vertieftes Studium der Akten erforderlich, oftmals verbunden mit einer Wiederaufnahme des Beweisverfahrens.

„Unermüdlich und unerschrocken folgte Franz Stock seiner Berufung in die Nachfolge Jesu Christi. Abbé Franz Stock hat sich als Arzt der Seelen, als ‚Seel-Sorger’ im wahrsten Sinne des Wortes, ohne Rücksicht auf seine eigenen Bedürfnisse und Kräfte buchstäblich aufgeopfert“, sagte Erzbischof Hans-Josef Becker schon zur Eröffnung des Seligsprechungsverfahrens im November 2009. Der aus Arnsberg-Neheim stammende Priester des Erzbistums Paderborn war während des Zweiten Weltkrieges Gefangenenseelsorger im besetzten Paris und nach Kriegsende Regens des als „Stacheldrahtseminar“ bekannt gewordenen Priesterseminars in Chartres. Als mutiger und tapferer Zeuge des Evangeliums sei er zu einem lichtvollen Symbol der Hoffnung und des Trostes für Hunderte von Todgeweihten und deren Angehörigen in den dunkelsten Stunden ihres Lebens geworden, so Erzbischof Becker. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten hätten immer wieder Gläubige sowohl in Frankreich als auch in Deutschland darum gebeten, dass Abbé Franz Stock selig gesprochen werde.

Nach dem Abschluss des diözesanen Informativprozesses zur Seligsprechung von Abbè Franz Stock wurden die gesammelten Dokumente verpackt, um nach Rom gesandt zu werden. Erzbischof Hans-Josef Becker übergab die versiegelte Transportkiste im November 2013 an Dr. Andrea Ambrosi aus Rom. Foto: pdp
Nach dem Abschluss des diözesanen
Informativprozesses zur Seligsprechung von
Abbè Franz Stock wurden die gesammelten
Dokumente verpackt, um nach Rom gesandt
zu werden. Erzbischof Hans-Josef Becker
übergab die versiegelte Transportkiste im
November 2013 an Dr. Andrea Ambrosi
aus Rom. Foto: pdp

Das gesamte Seligsprechungsverfahren kann unter Umständen langwierig sein – das Verfahren für Mutter Maria Theresia Bonzel OSF, die am 10. November 2013 im Hohen Dom zu Paderborn selig gesprochen wurde, dauerte rund 50 Jahre. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie verhältnismäßig schnell der Informativprozess zur Seligsprechung von Abbé Franz Stock durchgeführt werden konnte.

Hintergrund: Lebensdaten Franz Stock

Abbé Franz Stock wurde am 21. September 1904 im sauerländischen Neheim geboren. Er studierte Theologie in Paderborn und Paris. Am 12. März 1932 wurde er zum Priester geweiht. Im September 1934 übernahm Franz Stock die Stelle als Rektor der deutschen Gemeinde in Paris. Anfang 1941 begann er im besetzten Paris seine Tätigkeit als Seelsorger in den Gefängnissen der Wehrmacht. Zum Ende des Krieges wurde er amerikanischer Kriegsgefangener. 1945 übernahm er – gesundheitlich schwer angegriffen – die Aufgabe, in Chartres ein Priesterseminar zu gründen, in dem deutschsprachige Priester und Seminaristen zusammengeführt werden sollten. Das in seiner Art in der Kirchengeschichte einzigartige und als „Stacheldrahtseminar" bekannt gewordene Seminar, das auch zum Zeichen der Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland wurde, bestand über zwei Jahre. Am 24. Februar 1948 starb Abbé Stock im Alter von 43 Jahren und wurde zunächst in Paris beerdigt. Der Päpstliche Nuntius von Frankreich, Angelo Guiseppe Roncalli, der spätere Papst Johannes XXIII., sagte bei der Einsegnung des Verstorbenen: „Abbé Franz Stock, das ist nicht nur ein Name, das ist ein Programm". Im Juni 1963 wurden die Gebeine von Abbé Franz Stock nach Chartres umgebettet.

Hintergrund: Seligsprechung

Eine Seligsprechung durch die katholische Kirche setzt voraus, dass eine verstorbene Person mit einem hohen Maß an Tugend vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Jesus Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Eine Seligsprechung hat zur Folge, dass die oder der Selige auf lokaler Ebene von der Ortskirche öffentlich verehrt werden darf. Aufgrund ihrer besonderen Nähe zu Gott, die Selige schon zu Lebzeiten bewiesen haben, werden sie als Fürsprecher bei Gott angerufen. Die Seligsprechung eines Menschen gründet somit in einer hohen Wertschätzung durch das Kirchenvolk. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen; der Unterschied zur Seligsprechung: Ein Heiliger oder eine Heilige dürfen weltweit offiziell verehrt werden.

Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus, das vom Bischof einer Diözese oder einem Orden mit Genehmigung des Heiligen Stuhls eingeleitet wird. Dieses Verfahren vollzieht sich auf zwei grundlegenden Stufen: dem Informativprozess auf der Ebene des Bistums, das das Seligsprechungsverfahren eröffnet hat, und dem „Römischen Verfahren", welches die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan durchführt. Der Heilige Vater erklärt schließlich offiziell, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet und als solcher öffentlich verehrt werden darf.

Pressetext: www.erzbistum-paderborn.de