Das
Franz-Stock-Komitee für Deutschland
Deutsch-Französische-Gesellschaft Arnsberg e.V.
ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 19.05.2022 des Finanzamtes Arnsberg, Steuer-Nr. 303/5980/1497 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO.
Spenden und Mitgliedsbeiträge an das Franz-Stock-Komitee sind gemäß § 10b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§51 ff. AO verwendet wird.